Praktisch für berufliche Auszeiten, Weiterbildungen oder den Vorruhestand. Doch vor der Einführung von Zeitwertkonten sollte einiges beachtet werden.
Zeitwertkonten sind Arbeitszeitkonten und werden oft auch als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet. Sie enthalten Wertguthaben, die durch erarbeitetes und nicht ausgezahltes Arbeitsentgelt aufgebaut werden. Diese Wertguthaben dienen der Finanzierung von längerfristigen Freistellungen von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Teilzeit). Sie können für den Vorruhestand, die Altersteilzeit, eine Pflegezeit, die Elternzeit, Qualifizierungsmaßnahmen oder Sabbaticals (Auszeit) in Anspruch genommen werden. Das alles bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis, Bezahlung und vollem Sozialversicherungsschutz und einem Insolvenzschutz, der den Verlust des Wertguthabens bei einer Insolvenz des Arbeitgebers verhindert.
Grundlage für Zeitwertkonten ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einrichtung der Zeitwertkonten, z. B. kollektiv durch Betriebsvereinbarung oder individuell durch Einzelvertrag (Wertguthabenvereinbarung). Der Aufbau des Wertguthabens erfolgt durch Einbringung von Arbeitsentgelt (z. B. Anteil laufender Bezüge, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien etc.); vor allem aber auch von Arbeitszeit. Dieses Wertguthaben muss von Gesetzes wegen durch eine Absicherung gegen Störfälle und Insolvenz geschützt werden. Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben durch Freistellung von der Arbeit abgebaut.
Lebensarbeitszeitkonten und weitere Arbeitszeitkonten verständlich erklärt
Unter dem Oberbegriff Zeitwertkonten lassen sich diverse Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung einordnen, die unter verschiedene Kontenbegriffe subsumiert werden. Die Zeitwertkonten stellen somit spezielle, in Geld geführte Arbeitszeitkonten dar, die das Ziel einer sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitnehmerfreistellung von der Arbeitsleistung während des Berufslebens oder vor dem Beginn der gesetzlichen Rentenbezugsphase verfolgen. Bei Letzterem spricht man dann von einer Vorruhestandslösung, die zum Beispiel in Form der Altersteilzeit realisiert werden kann. Hier wird zwischen Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten unterschieden: Zeitwertkonten, die eine Freistellungsphase während der Erwerbsphase finanzieren, bezeichnet man als Langzeitkonten; Zeitwertkonten, die ausschließlich Vorruhestandsmodelle von Arbeitnehmern finanzieren, werden in der Regel als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet. Bei Arbeitszeitkonten in Form von Lebensarbeitszeitkonten oder vergleichbaren Modellen wird stets ein Wertguthaben zugunsten des Arbeitnehmers gebildet, das der Arbeitgeber gegen Verlust in der Insolvenz durch geeignete Insolvenzsicherungsmaßnahmen schützen muss.
Zeitwertkonten – Vorteile für Arbeitgeber | |
Vorteile im Wettbewerb um die Talente der Zukunft | Sie als Arbeitgeber profitieren von erhöhter Produktivität durch motivierte Mitarbeiter |
Mitarbeitergewinnung durch Darstellung als moderner, innovativer Arbeitgeber mit der Möglichkeit der Einräumung von Sabbaticals und einer flexiblen Lebensplanung mit der Option eines vorgezogenen Ruhestandes | Plan- und Finanzierbarkeit von Vorruhestandslösungen, Pflege und Elternzeit, Sabbaticals, Qualifizierungen |
Langfristige Personalstrategie im Ressourcenmanagement | Reduzierung von Fluktuationskosten |
Verbesserung der Personalplanung mittels Arbeitszeitflexibilisierung | Sicherung von Fachwissen und Know-how im Unternehmen |
Verringerung von Personalkosten durch Vorruhestandsregelungen, somit Vermeidung altersbedingter Krankheitskosten und weitere finanzielle Vorteile | Steuerbarkeit der Personal- und Altersstruktur und somit Vorteile bei der Planung |
Als Arbeitgeber sind Sie auf den demografischen Wandel vorbereitet |
Insolvenzsicherung
Bei einem Zeitwertkonto ist die Frage nach der Insolvenzsicherung elementar. Denn welcher Arbeitnehmer möchte schon sein verdientes Geld im Laufe der Zeit verlieren. Deshalb hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung der Wertguthaben der Arbeitnehmer eingeführt. Diese findet sich in § 8a des Altersteilzeitgesetzes (AltZG) für alle Regelungen der geförderten Altersteilzeit. Für die Langzeitkonten und Sabbatical-Regelungen wurde die Insolvenzsicherung durch das Flexi-II-Gesetz eingeführt. Die Regelungen finden sich nun im SGB IV, dort in § 7e.
Es gibt eine Fülle von Zeitwertkontenmodellen und Insolvenzsicherungen auf dem Markt. Wichtig ist, dass die Verträge harmonisch ineinandergreifen, überschaubar, rechtssicher und verständlich sind. Daher wird z. B. bei dem audalis-Zeitwertkontenmodell, durch den Sicherungsvertrag, den der Arbeitgeber und audalis als Treuhänder miteinander schließen, automatisch auch die Verwaltung der Wertguthaben sowie die Insolvenzsicherung etabliert und die Wertguthabenvereinbarung oder Betriebsvereinbarung berücksichtigt. Ein wichtiges Thema in dem Zusammenhang ist das vertragliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies wird in der Regel über eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer oder individuell mit jedem einzelnen Arbeitnehmer durch eine Wertguthabenvereinbarung geregelt. Auch hier sollte anwaltliche Expertise hinzugezogen werden, da ggf. auch noch tarifliche Schnittstellen beachtet werden müssen.
Zeitwertkonten – Vorteile für Arbeitnehmer | |
Arbeitszeitkonten ermöglichen Flexibilisierung und Planbarkeit im Hinblick auf die persönliche Lebensplanung und Lebensgestaltung (Work-Life-Balance). Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, Eltern- oder Pflegezeit, Vorruhestand (vorgezogener Renteneintritt) und Sabbaticals (flexible Auszeiten mit temporärer Freistellung von der Arbeit) lassen sich durch Arbeitszeitkonten abbilden. | Schutz der Wertguthaben gegen Ausfall durch Insolvenz des Arbeitgebers mithilfe des Insolvenzsicherungsmodells |
Alle Auszeiten mit Versicherungsschutz; auch bei der Freistellung von der Arbeit bleibt die Sozialversicherung bestehen | Flexible Vorruhestandslösungen ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente |
Absicherung der Familie durch freie Vererbbarkeit | Steuervorteile durch verminderte Abgabenbelastung durch die nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung in Zeiten der Freistellung von der Arbeit |
Geldanlage aus dem Bruttogehalt mit abgeltungssteuerfreien Kapitalanlagen | Der optimierte Einsatz der eigenen Arbeitskraft schont die Finanzen des Arbeitgebers und führt somit zu einer erhöhten Beschäftigungssicherheit |
Die Rückdeckung der Wertguthaben
Für die Rückdeckung der Wertguthaben gibt es auch je nach gewähltem Insolvenzsicherungsmodell eine Fülle von Angeboten. Dabei ist zu beachten, dass die großen Finanzdienstleister meist nur und ausschließlich Produkte aus ihrem eignen Haus anbieten. Dies führt jedoch regelmäßig zu Problemen, wenn das gewählte Finanzprodukt eine schlechte Wertentwicklung zeigt oder nicht mehr zu dem Unternehmen und seinen Vorstellungen passt.
Daher ist stets zu empfehlen, dass die Finanzprodukte unabhängig von der Insolvenzsicherung ausgewählt werden. So sind z. B. bei dem audalis-Modell die Produkte und Anbieter zur Anlage der Sicherungsmittel vom Arbeitgeber frei wählbar (einzige Voraussetzung: Kompatibilität mit dem audalis-ZWK-Modell).
Dazu kann der Arbeitgeber seinen eigenen Finanz- / Vermögensberater, seine Hausbank oder einen Finanzdienstleister seiner Wahl konsultieren. audalis bietet auf Wunsch Unterstützung durch die Vermittlung von kompetenten Anbietern. Zur freien Auswahl steht dann die Geldanlage oder Sicherung der Wertguthaben durch:
- Guthabenkonten oder Termingelder
- Wertpapiere oder Fondsdepots
- Einzelwertpapiere sowie Fonds mit und ohne Garantie
- Rückdeckungsversicherungen
- Bankbürgschaften oder Bankgarantien